Aufenthaltszwecke
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- familiäre Gründe.
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.
Leistungen
Freigabevermerk
07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
PIN Rücksetz- und Aktivierungsdienst
"Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone."