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Lebenslagen

Erbenansprüche

 

Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Dessen Höhe hängt von dem ehelichen Güterstand und gegebenenfalls von der Anzahl der gemeinsamen Kinder ab. Darüber hinaus können Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dazu genügt es, wenn einer der Eheleute das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Das Testament müssen aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.

 

Vertiefende Informationen

 

Lebenslage "Erben und Vererben": ausführliche Informationen zur Erbfolge und zu den verschiedenen Formen von Testamenten

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 19.06.2024 freigegeben.

 

PIN Rücksetz- und Aktivierungsdienst

"Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone."

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