Haushalt 2016
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LANDKREIS TUTTLINGEN
HAUSHALTSSATZUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016
Auf Grund von § 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL.S. 581, ber. S. 698) hat der Gemeinderat am Februar 2016 folgende Satzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan (ohne Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung) wird festgesetzt mit
- den Einnahmen und Ausgaben von je 8.842.370 €
davon im Verwaltungshaushalt 5.018.750 €
im Vermögenshaushalt 3.823.620 €
- dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von ---
- dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 2.858.000 €
(2) Der Wirtschaftsplan des Betriebs gewerblicher Art Wasser-
versorgung wird festgesetzt
- im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von 309.430 €
- im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von 123.020 €
- mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigungen) von ---
4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von ---
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