Haushalt 2015 - Haushaltssatzung
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GEMEINDE SEITINGEN-OBERFLACHT
LANDKREIS TUTTLINGEN
HAUSHALTSSATZUNG
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015
Auf Grund von § 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL.S. 581, ber. S. 698) hat der Gemeinderat am 5. Februar 2015 folgende Satzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
§ 1
(1) Der Haushaltsplan (ohne Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung) wird
festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 6.856.030 €
davon im Verwaltungshaushalt 4.551.330 €
im Vermögenshaushalt 2.304.700 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von ---
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 2.050.000 €
(2) Der Wirtschaftsplan des Betriebs gewerblicher Art Wasser-
versorgung wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von 306.150 €
2. im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von 132.700 €
3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigungen) von ---
4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von ---
§ 2
Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €
§ 3
Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 300 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 270 v. H.
der Steuermessbeträge,
2. für die Gewerbesteuer
auf 320 v. H.
der Steuermessbeträge.
Seitingen-Oberflacht, den 5. Februar 2015
Flad, Bürgermeister
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